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Tennisclub 1923 Herborn e.V.

  1. Spielberechtigt sind grundsätzlich alle aktiven Mitglieder, einschließlich Kinder und Jugendliche des TC Herborn.
  2. Nur bei erhöhtem Andrang auf den Plätzen haben werktags ab 17.00 Uhr Erwachsene gegenüber Kindern und Jugendlichen Vorrang. Die Spielzeit ist in diesem Fall auf 1 Stunde zu beschränken.
  3. Nichtmitglieder oder passive Mitglieder können mit aktiven Mitgliedern für eine Gebühr von 5,00 € spielen, sofern Plätze frei sind.
  4. Gäste können für eine Gebühr von 10,00 € pro Platz und Stunde spielen, sofern Plätze frei sind. Mitglieder haben gegenüber Gästen jedoch Vorrang. Die Gebühr ist vor Spielbeginn im Clubhaus zu entrichten. 
  5. Die Belegung der Plätze sollte mit den hinteren Plätzen (4-6) beginnen.
  6. Die Plätze 7 und 8 sind zu den festgelegten Zeiten für die Trainer reserviert.
  7. Turnierspiele haben grundsätzlich Vorrang auf den vom Sportwart oder Jugendwart festgelegten Plätzen.
  8. Vor Spielbeginn ist darauf zu achten, dass der Platz ausreichend feucht ist. Bei Trockenheit muss intensiv gewässert werden.
  9. Nach dem Spielende ist der Platz in einwandfreiem und ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Dazu gehört: Das Ausgleichen von Löchern oder Unebenheiten (besonders zu Beginn der Saison), das sorgfältige Abziehen des ganzen Platzes, das Fegen der Linien und das Abstellen der Geräte an die dafür vorgesehenen Stellen.
  10. Es darf nur mit angemessener Tenniskleidung und mit Tennisschuhen gespielt werden. Das Spielen mit bloßem Oberkörper ist nicht erlaubt.
  11. Rauchen auf den Plätzen ist nicht erlaubt.
  12. Jeder Spieler haftet für selbstverschuldete Beschädigungen des Platzes und dessen Einrichtungen. Schäden sind unverzüglich einem Vorstandsmitglied zu melden.
  13. Eltern haften für ihre Kinder, Mitglieder für ihre Gäste.
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